Rechtsprechung
BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Enteignung; Entschädigung; Flurbereinigungsbeschluss; Unternehmensverfahren
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Annahme einer Enteignung bei Besitzentzug auf Grund einer vorläufigen Anordnung - Rechtmäßigkeit eines Flurbereinigungsbeschlusses - Gewährung einer Enteignungsentschädigung erst nach Abschluss der flurbereinigungsbehördlichen Gestaltungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.03.1977 - 54 XIII 76
- BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55
Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) - …
Auszug aus BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist, worauf die Kläger selbst hinweisen, geklärt, daß die Landabzüge, die in einem Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG zugunsten eines Unternehmens vorgenommen werden, eine Enteignung im Sinne Art. 14 GG darstellen, für die der Träger des Unternehmens gemäß § 88 Nr. 4 FlurbG eine Geldentschädigung zu leisten hat (vgl. BVerwGE 3, 156).Etwas anderes ergibt sich entgegen der Meinung der Kläger auch nicht aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1956 (BVerwGE 3, 156).
- BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung
Auszug aus BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern in Bezug genommenen, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermeintlich widersprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1976 (NJW 1976, 1088). - BVerwG, 29.04.1976 - 5 C 36.75
Flurbereinigungsbehörde - Ausgleich von Härten - Unternehmensflurbereinigung - …
Auszug aus BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77
Das trifft insbesondere für die von ihnen aufgeworfene Frage zu, ob der Besitzentzug aufgrund einer vorläufigen Anordnung nach § 88 Nr. 3 FlurbG eine Enteignung darstellt (vgl. hierzu Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 36.75 - [DÖV 1976, 708]). - BVerwG, 18.12.1959 - I CB 46.59
Umlegung eines Weilers - Genehmigung eines Umlegungsplans von der oberen …
Auszug aus BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77
Schließlich können die Kläger auch nicht mit ihrem Vorbringen, das Flurbereinigungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 46.59 - und vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 42.58 - (Buchholz 418.01 Nr. 1) abgewichen, die Zulassung der Revision erreichen. - BVerwG, 12.07.1960 - I C 42.58
Auszug aus BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77
Schließlich können die Kläger auch nicht mit ihrem Vorbringen, das Flurbereinigungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 46.59 - und vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 42.58 - (Buchholz 418.01 Nr. 1) abgewichen, die Zulassung der Revision erreichen.
- BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83
Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …
In beiden Fällen kann es bei Durchführung - nicht schon bei Anordnung - der Flurbereinigung zu Enteignungen kommen (vgl. insbesondere § 88 Nr. 4 FlurbG und dazu BVerwGE 3, 156 [BVerwG 20.02.1956 - I B 97/55]; Beschlüsse vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 - und 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 -sowie auch BGHZ 66, 173 [BGH 29.03.1976 - III ZR 98/73]). - BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79
Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung - Annahme einer Enteignung nach dem …
Das schließt die Annahme aus, bereits die Anordnung eines Verfahrens nach § 87 FlurbG, um deren Rechtmäßigkeit es hier allein geht, stelle eine enteignende Maßnahme dar (Beschluß vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 -). - BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 97.84
Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines …
Dabei kann das Flurbereinigungsverfahren, bei dessen Durchführung es - anders als bei seiner Anordnung - zu Enteignungen kommen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 - und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - ; s. auch BGHZ 66, 173 [BGH 29.03.1976 - III ZR 98/73]), nach § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG bereits angeordnet werden, wenn das Planfeststellungsverfahren oder ein entsprechendes Verfahren für das Unternehmen, zu dessen Gunsten die Enteignung durchgeführt werden soll, eingeleitet ist. - BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 98.84
Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines …
Dabei kann das Flurbereinigungsverfahren, bei dessen Durchführung es - anders als bei seiner Anordnung - zu Enteignungen kommen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 - [Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 3] und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - [Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 4]; s. auch BGHZ 66, 173 [178]), nach § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG bereits angeordnet werden, wenn das Planfeststellungsverfahren oder ein entsprechendes Verfahren für das Unternehmen, zu dessen Gunsten die Enteignung durchgeführt werden soll, eingeleitet ist.